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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Zitat Zitat von Haru Beitrag anzeigen
    Zahnmedizin ist ein eigenständiger Studiengang, du darfst dich bewerben, auch du in HM keinen Anspruch mehr hast.
    Hey. Also ihr wisst ja, dass ich seit längerem den Wechsel zur Zahnmedizin vorhabe. Bei mir steht die Anatomie auf der Kippe. Sofern ich den Prüfungsanspruch verlieren sollte, kann ich mich trotzdem für die Zahnmedizin bewerben? Immerhin wird dort das gleiche (?) Fach geprüft.

    Ich weiß es nur aus den Naturwissenschaften. Sollte dort ein Prüfungsanspruch z.B. in einer Mather-Klausur verloren sein, kann man alle Naturwissenschaften bzw Ingenieurswissenschaften vergessen, da diese auch Mathe beinhalten.



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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von noch-humani Beitrag anzeigen
    Bei mir steht die Anatomie auf der Kippe. Sofern ich den Prüfungsanspruch verlieren sollte, kann ich mich trotzdem für die Zahnmedizin bewerben?
    Ja, kannst du.

    Zitat Zitat von noch-humani Beitrag anzeigen
    Ich weiß es nur aus den Naturwissenschaften. Sollte dort ein Prüfungsanspruch z.B. in einer Mather-Klausur verloren sein, kann man alle Naturwissenschaften bzw Ingenieurswissenschaften vergessen, da diese auch Mathe beinhalten.
    Quelle?



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von SuperSonic Beitrag anzeigen
    Ja, kannst du.


    Quelle?

    Allgemeine Gerüchteküche. Ist jetzt aber auch nicht so wichtig.

    Bei der Zahnmedizin bist du dir sicher? Hast du da eine zuverlässige Quelle?

    HIER wird das Gegenteil behauptet.
    Geändert von noch-humani (25.01.2016 um 21:04 Uhr)



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  4. #9
    Registrierter Benutzer Avatar von Kretschmann
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    Das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Ich kenns ausm Norden so, dass du hier auch vergleichbare Studiengänge (nicht klar definiert, aber darunter fällt definitiv HM) nicht studieren darfst - andersrum genau so.



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  5. #10
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    HSS interessiert sich nur dafür, in welchen Studiengängen du eingeschrieben warst, nicht für irgendwelche Scheine oder Prüfungsansprüche. Also kannst du dich jederzeit für ZM bewerben.

    Das LPA darf Studien- und Prüfungsleistungen, die endgültig nicht bestanden worden sind, nicht auf das Studium der ZM anrechnen (§ 17 ZÄPrO). Das heißt m. E. aber nicht, dass man eine vergleichbare Prüfung in einem anderen (wenn auch verwandten) Studiengang nicht mehr ablegen dürfte; entsprechende Passagen habe ich bei einer stichprobenartigen Überprüfung von Studienordnungen für ZM auch nicht gefunden.

    Zitat Zitat von noch-humani
    Allgemeine Gerüchteküche. Ist jetzt aber auch nicht so wichtig.
    Doch, weil genau durch solche Beiträge die Gerüchteküche weiter brodelt.



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