teaser bild
Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 6 bis 9 von 9
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    ÄK- da musst du in die Satzung schauen. Oft steht sowas drin, dass man sich bei vorrübergehender Tätigkeit nicht extra anmelden muss, sofern man eine "Heimat"-ÄK hat. Versorgungswerk- auch da muss man sich in der Regel für eine Schicht nicht extra anmelden, wenn man einen Hauptjob hat.
    Abrechnung- das ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Bayern hat die Besonderheit, dass man seine Einsätze selber abrechnen muss. Woanders gibt es eine Einsatzpauschale oder Stundenpauschale und man hat mit der Abrechnung nichts weiter zu tun.
    Einzige was man noch extra abrechnen kann/muss sind dann die T-Scheine.

    Was du klären solltest ist die Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung. Manche Auftraggeber schließen das für ihre Ärzte ab, einige nich.

    DRV: Blos keinen Befreiungsantrag stellen. Für die DRV kann und darf es in Deutschland keine freiberuflichen Notärzte geben. Sobald du den Befreiungsantrag stellst, geht´s in Clearingverfahren und das geht immer gleich aus- es wird immer und grundsätzlich auf Scheinselbständigkeit entschieden.

    Alles andere findet sich vor Ort (Dokumentation, Abrechnung, welcher Patient in welches Haus, Ausrüstung)- ist eh in jedem Landkreis anders.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  2. #7
    Schiffs-Doc h.c.
    Mitglied seit
    04.07.2006
    Semester:
    Aus, aus, das Studium ist AUS!
    Beiträge
    362
    Berufshaftpflicht, Unfall und Berufsunfähigkeit hab ich, da ich öfter als Arzt San-Dienste o.ä. mache und die Notarzttätigkeit auch schon darin habe aufnehmen lassen.
    Dann werd ich wohl bei den RL-P´lern mal gucken in der Satzung, danke für den Tip. Abrechnung könnte mir mein RA-Kumpel helfen, der macht das für die Wache sowieso. Klang aber schon beim Erklären bedeutend einfacher als bei uns hier unten, nur mit den Vorab-Formalitäten und ÄK kennt er sich natürlich nicht aus.
    Erzähl mir was anderes über Bayern - irgendwie hab ich des Gefühl, dass ich als gebürtige Bayerin immer ins Klo greif ... vom "harten" Abi bis hin zur Notarztabrechnung ;)
    Wenn du glaubst, es geht nicht mehr......kommt von irgendwo ein Blaulicht her!



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
    Mitglied seit
    24.01.2009
    Semester:
    Bauschamane
    Beiträge
    16.362
    Achso- im Gegensatz zu Bayern brauchst du in den meisten anderen Bundesländern keine extra Anmeldung bei der ÄK oder KV zum Notarztfahren. Auch diese komische Arztnummer brauchst du meist nicht.
    Oft will der Auftraggeber eine Kopie der Approbationsurkunde und der Notarzturkunde sehen. Manchmal reicht auch eine eingescannte Version per e-Mail.

    Kann gut sein, dass du keine gesonderte Abrechnung machen musst und du nach der Schicht dem Auftraggeber einfach eine Rechnung über das vereinbarte Stundenhonorar schickst. Das müsste dein RA aber wissen.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
  4. #9
    Registrierter Benutzer Avatar von RescueDoc
    Mitglied seit
    12.08.2016
    Beiträge
    8
    was hat deine Recherche ergeben, Feuerengelchen?



    Stark für Ärzte - Stark für Euch. - Der Hartmannbund - [Klick hier!]
Seite 2 von 2 ErsteErste 12

MEDI-LEARN bei Facebook