Mein Hund ist als Hund eine Katastrophe,
aber als Mensch unersätzlich.
Johannes Rau
"I don't know the secret of success, but the secret of failure is to try to please everybody."
(Bill Cosby)
Nein, das Problem ist größer. Selbst mit Quellenangabe müssen die Unis jetzt zahlen für den Studentenkreis, dem der Inhalt zur Verfügung gestellt wird. Der momentane Stand betrifft erstmal "nur" Textzitate (VG Wort), allerdings ist zu erwarten, dass die VG Bild nachzieht. Deutschlandweit haben sich die Unis jetzt erstmal gegen den Beschluss ausgesprochen und nun gibt es eine "Schonfrist" bis zum September 2017. Bis dahin soll eine Einigung gefunden werden. Jetzt sind unsere Folien inkl. Bilder erstmal wieder online und zumindest das Physikum ist gesichert. Wie es dann weitergeht ist aber noch fraglich.
Da ist meine letzte Info, die ich von der Uni bekommen habe:
§ 52a Urheberrechtsgesetz
Aktuelle Information vom 16.12.2016
Die Senatskanzlei Wissenschaft hat darüber informiert, dass die VG WORT, die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sich darauf geeinigt haben, dass urheberrechtlich geschützte Schriftwerke im Rahmen der Schrankenregelung des § 52a UrhG für Unterricht und Forschung an den deutschen Hochschulen auch nach dem 31. Dezember 2016 für einen Übergangszeitraum genutzt werden können.
Für Sie als Lehrende / Forschende der Freien Universität Berlin bedeutet dies, dass Sie in der Übergangszeit bis zum 30. September 2017 weiterhin urheberrechtlich geschützte Schriftwerke im Rahmen der Schrankenregelung des § 52a UrhG öffentlich zugänglich machen können.
Über die weiteren Entwicklungen informieren wir Sie kontinuierlich auf dieser Webseite.