Du musst persönlich vorsprechen, sonst wird das Ganze nix. Ich hab also erst heute das Ganze in die Wege leiten können und darf noch einiges an Formalia nachreichen - ob sich der Quatsch lohnt.. Aber ich halte dich mal auf dem Laufenden.
Du musst persönlich vorsprechen, sonst wird das Ganze nix. Ich hab also erst heute das Ganze in die Wege leiten können und darf noch einiges an Formalia nachreichen - ob sich der Quatsch lohnt.. Aber ich halte dich mal auf dem Laufenden.
Dein Problem ist, dass du nur 1 Jahr gearbeitet hast. Du musst aber 2 Jahre in CH gearbeitet haben um überhaupt Arbeitslosengeld erhalten zu können. Es wird also nix.
Die Idee ist aber top. Habe ich auch schon gemacht, da ich zwischen 2 Stellen 3 Monate arbeitslos war und Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte. Trotzdem musste ich mich für die Zeit dazwischen bewerben, du bist nur für 1 Monat vor deiner neuen Stelle von der Bewerbungspflicht befreit. Ich musste mich also für die ersten 2 Monate bewerben. Natürlich machst du dich da lächerlich und das auch noch bei potentiellen künftigen Arbeitgebern, deswegen musst du das eben geschickt umgehen.
den Wiedereinstieg in Ihren Beruf erschwert, falls darauf in absehbarer Zeit eine Aussicht besteht;
Oh, dieser Punkt ist goldwert. Den muss ich mir merken.