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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
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    1.402
    Du musst persönlich vorsprechen, sonst wird das Ganze nix. Ich hab also erst heute das Ganze in die Wege leiten können und darf noch einiges an Formalia nachreichen - ob sich der Quatsch lohnt.. Aber ich halte dich mal auf dem Laufenden.



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  2. #7
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    Dein Problem ist, dass du nur 1 Jahr gearbeitet hast. Du musst aber 2 Jahre in CH gearbeitet haben um überhaupt Arbeitslosengeld erhalten zu können. Es wird also nix.
    Die Idee ist aber top. Habe ich auch schon gemacht, da ich zwischen 2 Stellen 3 Monate arbeitslos war und Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte. Trotzdem musste ich mich für die Zeit dazwischen bewerben, du bist nur für 1 Monat vor deiner neuen Stelle von der Bewerbungspflicht befreit. Ich musste mich also für die ersten 2 Monate bewerben. Natürlich machst du dich da lächerlich und das auch noch bei potentiellen künftigen Arbeitgebern, deswegen musst du das eben geschickt umgehen.



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  3. #8
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    119
    den Wiedereinstieg in Ihren Beruf erschwert, falls darauf in absehbarer Zeit eine Aussicht besteht;

    Oh, dieser Punkt ist goldwert. Den muss ich mir merken.



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