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  1. #26
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    Zitat Zitat von whatshallido Beitrag anzeigen

    Die Vergabe der Zweitstudienplätze erfolgt über eine sog. Messzahl. Diese setzt sich zusammen aus dem Grund für das angestrebte Zweitstudium und der Abschlussnote des Erststudiums.
    Zwingende berufliche Gründe (wie MKG) geben 9 Punkte, bei der Abschlussnote gibt es für "sehr gut" 4 Punkte, für "gut" 3 Punkte usw.
    Die Auswahlgrenze für einen HM-Zweitstudienplatz lag zum WS 16/17 bei 10 Punkten (wie auch in den vergangenen Semestern), mit bestandenem ZM-Examen hat man also in den vergangenen Semestern sicher einen Platz bekommen.
    Bedeutet dies dann, dass alle Zahnmediziner an ihren Wunschuniversitäten zugelassen werden oder gibt es nach diesen 10 Punkten nachgelagerte Kriterien, die den Studienort festlegen?



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  2. #27
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    Bedeutet dies dann, dass alle Zahnmediziner an ihren Wunschuniversitäten zugelassen werden oder gibt es nach diesen 10 Punkten nachgelagerte Kriterien, die den Studienort festlegen?
    Wenn man über die Zweitstudienbewerber-Quote ausgewählt wurde, wird man für die Ortsauswahl anschließend mit den Wartezeit-Bewerbern zusammengelegt. Da spielen dann die sog. "Sozialkriterien" eine Rolle. An fast allen Unis wird man aber zugelassen, sofern man sie als ersten Studienortwunsch genannt hat.

    Für alle weitergehend Interessierten gibt es dazu auf der hochschulstart-Homepage eine ausführliche Informationsbroschüre ;)



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  3. #28
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    Zitat Zitat von whatshallido Beitrag anzeigen
    Wenn man über die Zweitstudienbewerber-Quote ausgewählt wurde, wird man für die Ortsauswahl anschließend mit den Wartezeit-Bewerbern zusammengelegt. Da spielen dann die sog. "Sozialkriterien" eine Rolle. An fast allen Unis wird man aber zugelassen, sofern man sie als ersten Studienortwunsch genannt hat.

    Für alle weitergehend Interessierten gibt es dazu auf der hochschulstart-Homepage eine ausführliche Informationsbroschüre ;)
    Danke. Ich habe die Infos von hochschulstart verarbeitet, auch die Messzahl und die Orientierung an der Wartezeitquote habe ich verstanden. Mir war aber nicht klar, dass bei einer Quote von 2 Prozent für Zweitstudienbewerber, alle einen Platz an ihrer Wunschuni bekommen können. Wie kommst du darauf?



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  4. #29
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    Zitat Zitat von knauberschuss Beitrag anzeigen
    Danke. Ich habe die Infos von hochschulstart verarbeitet, auch die Messzahl und die Orientierung an der Wartezeitquote habe ich verstanden. Mir war aber nicht klar, dass bei einer Quote von 2 Prozent für Zweitstudienbewerber, alle einen Platz an ihrer Wunschuni bekommen können. Wie kommst du darauf?
    Wenn man eine Bundesweite Quote von 2% hat und jede Uni 2% ihrer Studienplätze bereitstellt, dann macht es Sinn, dass die Leute irgendwie verteilt werden müssen. -> Jeder kriegt einen Platz, aber nicht unbedingt an der Wunsch-Uni.



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  5. #30
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    Falls jemand hier noch etwas dazu sagen kann, wie realistisch es ist neben dem ZM-Studium 50% in der MKG zu arbeiten: Nur raus damit.



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