Muss den Thread nochmal ausgraben, da ich die Befreiung von der Rentenversicherung bisher leider nicht rückgängig machen konnte. Dafür wäre eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses für mind. 2 Monate oder ein Arbeitgeberwechsel erforderlich.
Was gilt als Erziehungszeit?
An (m)einem konkreten Beispiel: Ich habe eine 3-jährige Ausbildung gemacht und in die DRV eingezahlt (=36 Monate). Es fehlen also noch 24 Monate, um überhaupt einen Anspruch auf die gesetzliche Rente zu haben, richtig? Angenommen ich bekomme 2 Kinder und nehme jeweils 12 Monate Erziehungsurlaub. Hätte ich dann meine 60 Monate voll und Anspruch oder habe ich irgendwo einen Denkfehler drin? Wahrscheinlich ist es eh nicht so relevant, weil es um wenige Euro im Monat geht aber irgendwie würde es mich auch etwas ärgern, das einfach zu "verschenken".
Edit: Meine kurze Recherche hat folgendes ergeben:
Der Beginn der Erziehungszeit ist immer der Kalendermonat nach der Geburt und maximal können 36 Monate angerechnet werden.
Jetzt bräuchte ich nur nochmal eine Bestätigung, ob ich alles richtig verstanden habe.