Hallo ihr,
weiß ja nicht, ob es schon einige mitbekommen haben, aber offensichtlich hat sich die TappV geändert zum 30.12.16.
Wichtiger Punkt: Man kann das Schlachthofpraktikum in Zukunft bei Rind ODER Schwein ableisten und man muss nicht mehr beides machen.
Ansonsten frag ich mich bei §6, Satz 2, ob man tatsächlich dann beim gleichen Prüfer nochmal geprüft wird oder wie ist das gemeint??:
„Wiederholungsprüfungen sollen bei dem Prüfungsausschuss abgelegt werden, bei dem die Prüfung nicht bestanden worden ist."