Zitat von
KalleTheDog
also, ich bringe hier mal ein wenig Aufklärung rein.
Früher hieß es laut TappV, dass im Falle einer Wdh. Prüfung der Prüfling vom gleichen Ausschuss geprüft werden MUSS wie zuvor. Jetzt steht da stattdessen SOLL (also ist es eigentlich streng genommen lockerer geworden)
Ausserdem ist die Vier-Augen-Prüfung nicht mehr zulässig. So müssen Prüflinge ab jetzt immer mindestens zu zweit aber maximal zu viert geprüft werden. Wie sie das im klinisch-praktischen Teil umsetzen wollen ist mir da noch ein Rätsel... und was sie mit Leuten machen, die alleine antreten, weil der Rest der Prüfungsgruppe nicht erschienen ist, wird da auch noch zu klären sein, aber grundsätzlich hat sich nichts zu unserem Nachteil geändert. Eher im Gegenteil.
Es wurden ausserdem noch ein paar Inhaltliche Dinge geändert bezüglich der Lehre hinsichtlich AB Resistenzen, Gabe von AM und Tierseuchen, die bei uns sowieso schon so mitgelehrt wurden. Ausserdem ist es jetzt ganz offiziell zulässt, dass nur noch EINE Tierart am Schlachthof geschlachtet wird was das Praktikum einfacher in der Wahl des Schlachthofes macht.