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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Freizeitstudent Avatar von Strodti
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    Dann gibt es halt zwei Einkommen, die beide versteuert und zur Sozialversicherung veranlagt werden... Natürlich kann man zwei Verträge haben! Aber da es praktisch 200% Arbeitszeit wäre, bin ich mir in diesem Fall nicht sicher. Würde dazu die Arbeitsrecht-Hotline des Marburger Bundes anrufen, wenn du Mitglied bist.
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  2. #7
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Wenn Du aber aufgrund von Überstunden bei Deinem bisherigen Arbeitgeber eh den September frei bekommst, ist es doch bzgl. Deiner Arbeitskraft für die bisherigen Abteilung das gleiche, wie wenn Du einen Auflösungsvertrag zu Ende August bekommen würdest.
    Deswegen verstehe ich nicht, warum sich Dein bisheriger Arbeitgeber gegen den Auflösungsvertrag wehrt.

    Wenn Du die Überstunden nicht bezahlt, sondern in Freizeit ausgeglichen haben möchtest, wäre es doch ok, den Vertrag einfach zu Ende August zu kündigen/ aufzulösen.
    Auf den alten Arbeitgeber bezogen, verlässt Du den Betrieb einfach früher und feierst die Überstunden in einer Art Niemannsland im September ab, ohne sozialversichert zu sein, da Du den Vertrag ja zu Ende August aufgelöst hast.
    Aber sämliche Versicherungen würden ab September ja über den neuen Arbeitgeber laufen.



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  3. #8
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Wie sollen denn Überstunden nach Vertragsende abgegolten werden? Einzige Möglichkeit, die ich mir vorstellen könnte wäre in einem Aufhebungsvertrag festzulegen, dass in beiderlei Einverständnis die Überstunden verfallen. Weiß aber nicht sicher ob das rechtlich möglich ist.



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  4. #9
    Registrierter Benutzer
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    und einfach so aufs Geld verzichten? Da müsste man echt blöd sein. Im Überstundenfrei darfst du auch woanders arbeiten (es sei, dass es bei direkter Konkurrenz ist), du muss es deinem jetzigem AG melden.
    Auch wenn es in einem Bundesland ist, ist überhaupt kein Problem - du musst dich halt bei der zuständigen ÄK anmelden.
    Ich habe auch zwei Verträge und bin bei zwei ÄK. Überhaupt kein Problem seit 2 Jahren.



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  5. #10
    Registrierter Benutzer Avatar von Rettungshase
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    Es erscheint mir lohnenswert, zum Anwalt zu gehen.



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