Moin zusammen
Ich habe in der niedersächsischen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter des Innenministeriums folgenden Abschnitt gefundenWeiß jemand, ob das reibungslos funktioniert, wenn man den Rettungssanitäter-Grundlehrgang in einem anderen Bundesland gemacht hat oder ob es da Stolpersteine gibt?§ 8
Anerkennung von Ausbildungsabschnitten
(1) Abschnitte der Ausbildung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter, die nach
dem Recht eines anderen Bundeslandes abgeleistet worden sind und einem Ausbildungsabschnitt
nach den §§ 3 bis 5 gleichwertig sind, werden als Ausbildungsabschnitte nach dieser
Verordnung auf Antrag anerkannt.