Man kann sich auch echt mal die Mühe machen, fünf Minuten zu investieren, um auf hochschulstart.de nachzulesen
In jedem der vergangenen vier Wintersemester wurden Wartezeitbewerber nach Regensburg zwangsverteilt. Es bekam also mit anderen Worten jeder, der nach Regensburg wollte, auch einen Platz dort. Glück für "nicht dich" also
Hey Davo, wo gibt es denn diese Informationen genau auf hochschulstart? Ich hab jetzt die Dokumente "Auswahlgrenzen" und "Angebot und Nachfrage" durchgeschaut aber diese Zahlen für Zwangsverteilung nicht gefunden. Würde das gerne für Heidelberg recherchieren.
Bei den Auswahlgrenzen steht außerdem bei Heidelberg "Ortspräferenz 2, Sozialkriterium 4 und DN 2,0". Das bedeutet dann, dass dieses Jahr alle mit 14 oder mehr WS (und ggf. DN 2,6) und mit Heidelberg auf 1. Ortspräferenz dort zugelassen werden konnten. Und von denen mit Heidelberg auf 2. Orspräferenz die, die zusätzlich DN<2,0 erfüllt haben oder?
Danke für die Hilfe, bin noch nicht so tief in der Materie!
Hi
Geht ihr davon aus,dass die Wartezeit weiter besteht? Nach dem Urteil vom 4.10?
Gab es z.B. neue Informationen,wie lange ein Bestandsschutz gilt?
Ich habe dahingehend keine aktuellen Informationen.