Es geht gerade nicht um einen "Einzelfall", sondern das VG Gelsenkirchen hat - wie ich finde, nicht zu Unrecht - Zweifel angemeldet, dass das anzuwendende Recht überhaupt mit der Verfassung vereinbar ist.
Und das BVerfG hat sich davon immerhin so weit überzeugen lassen, dass es eine mündliche Verhandlung anberaumt hat.
Das BVerfG hat einige andere Vorlagen zu dieser Sache relativ sang- und klanglos zurückgewiesen, irgendwas scheint dieses Mal also anders zu sein.
Entweder ist ihnen aufgegangen, dass das VG Gelsenkirchen in der Sache doch irgendwie Recht hat, sie wollen ihre Rechtsprechung aus dem NC-Urteil grundlegend ändern oder das VG Gelsenkirchen geht ihnen einfach nur dermaßen auf den Sack, dass sie es mit einem "richtigen" Urteil zum Schweigen bringen wollen.