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Zitat von
davo
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
Eine Doktorarbeit macht man für sich selbst. Ein Arzt hingegen erbringt eine geldwerte Arbeitsleistung für jemanden anderen.
Der Vergleich ist ziemlich nah dran an dem was ich vor Augen hatte. Ich finde deine Gegenüberstellung dafür ziemlich schräg. Die Doktorarbeit macht man vor allem für sich? Ja... promovierende Medizinstudenten halt. Schon mal dran gedacht dass eine Dissertation das Fachgebiet weiter bringen soll?
Und deine Motivation für die Arbeit als Arzt ist vor allem extrinsisch? Das würde mir leid tun.
Der Thüringer Ärztekammer müsste ich meinen Vorschlag wohl noch etwas schmackhaft machen.
"Die zuständigen Weiterbildungsermächtigten haben ihrerseits gegenüber den Kollegen eine gesteigerte Fürsorgepflicht. Kennt und duldet der zuständige Weiterbildungsleiter eine sittenwidrig niedrige Vergütung des Gastarztes/Stipendiaten, kann ihm im Einzelfall die Ermächtigung zur Weiterbildung entzogen werden. Dasselbe gilt auch für die Zulassung der betreffenden Einrichtung als Weiterbildungsstätte. "
http://www.laek-thueringen.de/wcms/DocsID/Facharztweiterbildung-erfordert-einen-regulaeren-Arbeitsvertrag-neu
Wahrscheinlich einer der Riegel von dem Mano spricht. Wobei wenn die Bezahlung auf ausdrücklichen Wunsch des Arztes sehr gering ist (weil sonst gar keine Möglichkeit) - sicherlich Einzelfallentscheidung.