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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #46
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Salzi19 Beitrag anzeigen
    Beim basis Elterngeld wird jede Einnahme verrechnet, beim elterngeld plus bekommt man die Hälfte der Summe (dafür doppelt so lange) und es wird erst verrechnet wenn man mehr als 50% der vorherigen zeit wieder arbeitet. Das ist wohl unabhängig vom Einkommen, wenn ich den Sachbearbeiter heute richtig verstanden habe. Sonst würde sich die teilzeitarbeit während dem elterngeld ja überhaupt nicht lohnen.
    Dazu lese ich jetzt aber:
    „Elterngeld Plus und Zuverdienst
    Steuerpflichtiges Einkommen, das man während des Elterngeldbezuges dazuverdient, wird immer angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag, der anrechnungsfrei wäre. Grundsätzlich darf man während des Elterngeldbezuges im Durchschnitt mit 30 Wochenstunden arbeiten. Dabei ist es egal, ob man das Basiselterngeld oder Elterngeld Plus bezieht. Auch Einkünfte die man erhält, ohne dass man selbst arbeitet (z.B. aus einer Photovoltaikanlage) werden auf das Elterngeld angerechnet.“
    https://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html



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  2. #47
    Diamanten Mitglied
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    Ich habe erst heute meinen neuen Bescheid bekommen, ich kann gerne mal was davon hier rein schreiben, geht aber erst heute wenn der kleine im Bett ist.



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  3. #48
    Diamanten Mitglied
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    Ich hab’s mal mit dem online-Rechner ausprobiert, und es wird definitiv angerechnet. Klar, der Abzug ist bei EG plus geringer als beim BasisEG, aber doch da.



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  4. #49
    Diamanten Mitglied
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    Also da steht u.a. folgendes:
    "Das EltergeldPlus wird für die Monate, in denen die berechtigte Person Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat, aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Elterngeld-Netto und dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit in den ElterngeldPlus-Monaten berechnet. Für das Erwerbseinkommen gelten dieselben Abzugsmerkmale wie für das Erwerbseinkommen im Bemessenzeitraum. [...] Der errechnete ElterngeldPlus-Beitrag ist höher als die Hälfte des BasisElterngeldes, das Ihnen zustünde, wenn Sie während des Elterngeldbezugs keine EInnahmen hätten oder haben. ElterngeldPlus wird daher nur in HÖhe des halben Basiselterngeldes gezahlt."

    Irgendwie versteh ich das ganze auch nicht so 100prozentig, der Sachbearbeiter am Telefon hat mir vor ein paar Wochen was anders erzählt. Muss mal meinen Bruder fragen, der hat mal in der Elterngeldstelle gearbeitet.....letztendlich weiß ich ja noch gar nicht, wie lange ich die Aushilfe bei meinem Chef mach. Ich muss halt dann alle Gehaltsnachweise wieder an die Elterngeldstelle schicken und dann wird sich rausstellen ob ich noch was zurückbekomme.
    Ist auf jeden Fall saukompliziert, kein Wunder dass da kaum einer freiwillig in der Elterngeldbezugszeit wieder arbeiten geht



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  5. #50
    small but dangerous
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    Semester:
    Narkosefachzwerg
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    Bei meinem Mann und mir war das eigentlich nicht so kompliziert wie wir erst dachten. Die wollten einfach ein vom Arbeitgeber ausgefülltes Formular mit den voraussichtlichen Einkünften (das Formular hat mir der Sachbearbeiter per Email geschickt), und dann wurde es direkt verrechnet und der Restbetrag vom Elterngeld überwiesen. Nach Ende der EZ wollten sie dann nochmal ne Kopie der Gehaltsabrechnungen des betreffenden Zeitraums, wir mussten dann n paar Euro zurückzahlen. Nicht viel.
    Wir hatten beide Basis-Elterngeld. (Da gab es diese vielen verwirrenden Möglichkeiten nicht, die es jetzt gibt)



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