Dazu lese ich jetzt aber:
„Elterngeld Plus und Zuverdienst
Steuerpflichtiges Einkommen, das man während des Elterngeldbezuges dazuverdient, wird immer angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag, der anrechnungsfrei wäre. Grundsätzlich darf man während des Elterngeldbezuges im Durchschnitt mit 30 Wochenstunden arbeiten. Dabei ist es egal, ob man das Basiselterngeld oder Elterngeld Plus bezieht. Auch Einkünfte die man erhält, ohne dass man selbst arbeitet (z.B. aus einer Photovoltaikanlage) werden auf das Elterngeld angerechnet.“
https://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html