Es gibt keine Zwangsverpflichtung. Es gibt einen Rufdienst, der zu bezahlen ist.
Natürlich kann man - und das ist der Regelfall - einspringen, wenn jemand ausfällt. Aber wenn im Dienstplan steht, dass ich frei habe und dann jemand ausfällt, dann ist eine Dienstverpflichtung nicht möglich, selbst wenn der Krankenhausdirektor persönlich das von dir verlangt. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist mit Herausgabe des Dienstplans aufgebraucht.
Und wenn man jemanden sicher in der Hinterhand haben will: kostenpflichtiger Rufdienst.