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Zitat von
rafiki
Deinen letzten Satz verstehe ich nicht ganz, ich weiß nicht, ob man als OA als Führungskraft in diesem Sinne zählt.
Das ist Auslegungssache und wird im Streitfall vor den Arbeitsgerichten geklärt. Laut Definition im Tarifvertrag wird Dir aber per Ernennung zum OA Führungskompetenz zugestanden, was dann wiederum mit Nachteilen bzgl. AZG, Überstunden etc. einhergehen kann.
Hier z.B. § 16 Anlage C aus "Deinem" Tarif:
"Oberärztin/Oberarzt ist diejenige Ärztin/derjenige Arzt, der/dem die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist."
Ich bin immer wieder ein wenig überrascht, wie wenig die Leute den Vertrag kennen, den sie unterschreiben haben, dabei ist der wirklich nicht so lang...
"An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"