Ich versteh es immer noch nicht. Als Oberarzt bist Du eigenverantwortlich (üblicherweise als FA) ärztlich tätig, als WBA per Gesetz genau das Gegenteil davon. Das schließt sich somit auf der gleichen Position aus. Natürlich kann man im gleichen Haus tätig sein, in verwandten Fächern wie Radiologie/Nuklearmedizin/Strahlentherapie , Neurologie/Psychatrie oder Psychiatrie/Psychosomatik vielleicht sogar beim gleichen Chef. Nur mit der formalen Zuordnung zu einem bestimmten Personalschlüssel dürfte es nach Deinem Konstrukt ganz erheblich "hapern". Die wenigen "Zweitweiterbildungsassistenten", die ich kenne, sind mit allen negativen Konsequenzen (in einem Fall inkl. der Aufgabe einer vorherigen Oberarztstelle) von der Verwaltung degradiert und auf eine Assistenzarztstelle gesetzt worden, schon um juristischen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Soweit ich informiert bin, durften sie aber gnädigerweise den Status als Assistenzarzt auf der höchsten Vergütungsstufe behalten.