Zitat von
J-o-h-a-n-n-a
Ich bin gerade verwirrt. Was ist denn der unterschied zwischen ortsantrag und sozialkriterium? Für beides kann ich doch mein arbeitsverhältnis geltend machen. Ich habe das problem das meine wunschuni und nächstgelegene uni nicht in meinem bundesland ist. Beim ortsantrag geht das ja dann nicht, da hier nur im eigenen bundesland nach der nächstgelegenen geschaut wird. Wie ist das aber beim sozialkriterium? Ist es dort egal? Und ich kann sk3 erhalten obwohl ich in ein anderes bundesland möchte? Kann mir jmd helfen?