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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #421
    Platin Mitglied
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    Im alltäglichen Dienstgeschäft wird nicht selbstständig freigeben, sondern im Dienst. Im Endeffekt kann man sich schwer wehren, außer durch Kündigung (erledigt). Und das ist halt dort die gelebte Praxis seit Jahrzehnten. Man darf den Hintergrund anrufen, wenn man sich unsicher ist bzw. wenn der Pat. fast am abkratzen ist.



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  2. #422
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von xenopus laevis Beitrag anzeigen
    Im alltäglichen Dienstgeschäft wird nicht selbstständig freigeben, sondern im Dienst. Im Endeffekt kann man sich schwer wehren, außer durch Kündigung (erledigt). Und das ist halt dort die gelebte Praxis seit Jahrzehnten. Man darf den Hintergrund anrufen, wenn man sich unsicher ist bzw. wenn der Pat. fast am abkratzen ist.
    Auf das Gerichtsverfahren wär ich gespannt.

    Nicht falsch verstehen: verstehe ich persönlich alles, spielt vor Gericht nur keine Rolle.

    Aber Du scheinst ja schon Konsequenzen gezogen zu haben.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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  3. #423
    Registrierter Benutzer
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    Im Laufe der Weiterbildung sammelt man nach und nach Kompetenzen, sodass man in Teilbereichen schon Facharztstandard hat, ohne die Prüfung hinter sich zuhaben. Nach diesem Standard geben wir Sono-Befunde selbstverantwortlich frei, weil die eh kein nicht anwesender Oberarzt nachvollziehen kann, und im Dienst auch Notfallbefunde (vorläufig), solange wir uns sicher sind, dass wir dabei keine Rücksprache brauchen. Am Ende zählt es trotzdem erst als fachärztlicher Befund, wenn der Oberarzt am nächsten Tag seinen Haken druntergesetzt hat. Wenn es dabei signifikante Diskrepanzen gibt, kann man sich den schwarzen Peter hin und her schieben. Der Assistenzarzt hat ggf. ein Übernahmeverschulden begangen, wenn er eine Situation fahrlässig alleine beurteilt hat, obwohl er wusste, dass er damit nicht genug Erfahrung hat. Auf der anderen Seite müssen Oberarzt und Chefarzt sicher sein, dass der Assistenzarzt reif genug für die Aufgaben ist, die man ihm überträgt.



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  4. #424
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Auf das Gerichtsverfahren wär ich gespannt.

    Nicht falsch verstehen: verstehe ich persönlich alles, spielt vor Gericht nur keine Rolle.
    Ich glaube, es ist wichtig vor allem jüngeren Kollegen klar zu machen: Auch als Assistenzarzt muss man den Facharztstandard erfüllen. Sprich eine med. Leistung erbringen wie sie ein sorgsam arbeitender Facharzt erbracht hätte. Und zwar nicht erst wenn man Erfahrung hat, sondern immer. Rausreden kann man sich da nur wenn man nachweisen könnte, dass kein Facharzt für eine RS zur Verfügung gestanden hat. Sonst kann man mit Übernahmeverschulden uU belangt werden
    Natürlich ist es extrem schwer sich gegen "alle machen das so" und was weiß ich noch zu wehren. Kündigung klar, aber im nächsten Haus stehen die Chancen dann ja leider auch meist wieder wegen irgendwas gegen einen. Ich kann nur jedem empfehlen zwischendurch mal Gedächtnisprotokolle von diesen "Alle machen das so" Gesprächen mit OÄ oder vll sogar dem Chef anzufertigen und irgendwo sicher abzuspeichern.

    Bei uns sind auch in der Nacht "mündliche" Befunde usus. Das wird dann halt so vom Kliniker dokumentiert. Rechtlich gesehen ist das auch spannend. Ich war schon mehr als einmal in der Früh überrascht was der Radiologe so angeblich in der Nacht gesagt haben soll..
    Letztlich wäre vermutlich eine durch einen AA vorläufige schriftliche Freigabe schon sinnvoller, dann kann da einem wenigstens niemand das Wort im Mund rumdrehen.



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  5. #425
    Dunkelkammerforscher
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    das war mal...
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    Bei allen Kliniken die ich kenne gilt FA Standard, natürlich gibt es in der Nacht eine vorläufige Freigabe aber jeder (!) Befund wird formal von einem FA endgültig freigegeben.



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