-Der Befugte deiner normalen Weiterbildung.
-Ja, das ist für Fachärzte. Wenn du noch kein Facharzt bist, hast du ja noch nicht offiziell gegenüber der ÄK nachgewiesen, dass du die Inhalte hattest. Als Facharzt hat die ÄK das ja schon geprüft, sonst wärst du nicht zugelassen worden. Bzw. du gibst ja an, für welches Fach du Facharzt bist und die ÄK kann dann prüfen, ob die Inhalte Bestandteile der Facharztausbildung waren.
-Ja, die Gespräche mit dem normalen Weiterbildungsermächtigten.
Einen WB-Befugten "Notfallmedizin" brauchst du für die Zusatzweiterbildung nicht einmal.