Du sagst noch nicht mal, welche Fachrichtung du bist.
Grundsätzlich würde ich wegen des Themas Scheinselbständigkeit nicht honorarärztlich arbeiten, sondern eher in Form einer Arbeitnehmerüberlassung. Da ist die sozialrechtliche Sache klarer und die Bezahlung ziemlich ähnlich. Natürlich sind über solche Verträge einzelne Tage, die man über die reinen Honorararztbörsen ja doch gelegentlich mal angeboten bekommt, eher unüblich, sondern meistens geht es um Einsätze von mehreren Wochen.
Bist du denn Facharzt? Ohne Facharzt würde ich es nicht machen.