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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #101
    Administrator Avatar von Brutus
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    Wenn Du den Artikel so verlinkst, dass man ihn lesen kann, ohne ein kostenpflichtiges Abo bei Thieme abzuschließen, gerne.

    Ansonsten ist es mir ehrlich gesagt mittlerweile egal. Von mir aus klärt die Patienten im Dormicumrausch über alles mögliche auf. Wir werden weiterhin die Patienten am Interventionstag nicht aufklären und liegen damit ziemlich sicher auf der sicheren Seite. Ansonsten werden natürlich alle Patienten genau angesehen, wenn wir der Meinung sind, dass es mit der Einwilligungsfähigkeit nicht so weit her ist, so viel zu Funkels Einwand.

    Und wenn das Thema HIV / PEP / Einwilligung sooo nagt rate ich, einfach mal auf eine Rechtsmedizin Fortbildung zu gehen und dort zu Fragen, wie die das sehen. Da sind ja meistens auch Juristen zu finden (Publikum oder Referenten), die man auch gerne mal zu deren Sicht der Dinge befragen kann.
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  2. #102
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Wusste ich nicht, hast 'ne PN.

    Entscheidend:

    "Relativ eindeutig ist die Rechtslage, wenn für die Testung des Indexpatienten bereits vorhandenes Probenmaterial auf HIV (bzw. HBV oder HCV) untersucht werden soll. [...] Aus juristischen [sic] Sicht erscheint eine Blutentnahme beim Indexpatienten (nach NSV und bei Uneinsichtigkeit des Indexpatienten) für einen HIV- oder HCV-/HBV-Test wegen ausdrücklicher oder mutmaßlicher Einwilligung oder auch wegen Notstandes gerechtfertigt. Ist bereits eine Blutprobe vorhanden, ist die bloße Testung zum Zwecke der Abklärung einer unverzüglichen Behandlung des betroffenen Mitarbeiters rechtmäßig."

    "Die Testung des Indexpatienten nach NSV – auch ohne dessen Zustimmung – erscheint uns aus unserer arbeitsmedizinischen, virologischen, infektiologischen und juristischen Sicht angemessen und im Allgemeinen rechtmäßig."

    ("Juristische Sicht" von Prof. Dr. Andreas Spickhoff, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Zivilprozeßrecht, Uni Regensburg und kurzgefasstes interdisziplinäres Fazit in Wicker et al. (2008), "HIV-Test nach Nadelstichverletzung: Muss der Indexpatient zugestimmt haben?", Dtsch med Wochenschr 2008; 133(28/29): 1517-1520)
    Geändert von Gesocks (03.06.2018 um 13:27 Uhr)



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  3. #103
    Administrator Avatar von Brutus
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    Aus juristischen [sic] Sicht erscheint eine Blutentnahme beim Indexpatienten (nach NSV und bei Uneinsichtigkeit des Indexpatienten) für einen HIV- oder HCV-/HBV-Test wegen ausdrücklicher oder mutmaßlicher Einwilligung oder auch wegen Notstandes gerechtfertigt. Ist bereits eine Blutprobe vorhanden, ist die bloße Testung zum Zwecke der Abklärung einer unverzüglichen Behandlung des betroffenen Mitarbeiters rechtmäßig.
    Hmmm. Bin ich jetzt der Einzige, der das zumindest fragwürdig findet? Ja, mag sein, dass eine Testung, wenn bereits im Labor Blut ist, und man dieses Blut dafür verwenden kann, zumindest nicht bestraft wird. Aber eine Blutentnahme? Wenn der Patient das ablehnt? Also weder in die Blutentnahme selbst, noch in die HIV-Testung? Was willst Du dann machen? Den Patienten festhalten? Unter Zwang die Blutentnahme?
    Ich bin jetzt mal böse: ^^ spiegelt die Meinung eines Juristen wieder. Ob das wirklich Bestand hat, sei mal dahingestellt.
    Denn wenn das wirklich so allgemeingültig wäre... warum gibt es dann immer noch die Aufklärungsbögen "HIV-Test" mit der entsprechenden Einwilligung?
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  4. #104
    the day after
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Hmmm. Bin ich jetzt der Einzige, der das zumindest fragwürdig findet? Ja, mag sein, dass eine Testung, wenn bereits im Labor Blut ist, und man dieses Blut dafür verwenden kann, zumindest nicht bestraft wird. Aber eine Blutentnahme? Wenn der Patient das ablehnt? Also weder in die Blutentnahme selbst, noch in die HIV-Testung? Was willst Du dann machen? Den Patienten festhalten? Unter Zwang die Blutentnahme?
    Ich bin jetzt mal böse: ^^ spiegelt die Meinung eines Juristen wieder. Ob das wirklich Bestand hat, sei mal dahingestellt.
    Denn wenn das wirklich so allgemeingültig wäre... warum gibt es dann immer noch die Aufklärungsbögen "HIV-Test" mit der entsprechenden Einwilligung?
    Nein, du bist nicht der einzige .



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  5. #105
    Administrator Avatar von Brutus
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    Also, ich habs mir mal durchgelesen. So viele Konjunktive in den Formulierungen findet man ja wirklich selten in medizinisches Abstracts. (vll. mal abgesehen von der neuen S3-Beatmungsleitlinie... )
    Ich finde vor allem die Aussage à la "Wenn man es dem Patienten einfach nicht sagt, dass man Blut für eine Testung abnimmt, dann ist das nicht so schlimm" oder "Eine gewaltsame Abnahme SOLLTE vermieden werden..." irgendwie nicht wirklich zielführend.
    Gesocks, jetzt mal unter uns Gebetsschwestern: Ja, ich habe durchaus vollstes Verständnis, wenn jemand eine NSV hat, dass er wissen will, ob der Indexpatient irgendeine Infektion hat. Ja, ich habe auch schon am Rande der Legalität Blutentnahmen durchgeführt und Tests veranlasst. Aber das würde ich niemals als so selbstverständlich postulieren, frei nach dem Motto: Liebe WBA, wenn ihr mal in der Situation seid, dann macht das so und so, das ist völlig in Ordnung. Denn so völlig in Ordnung ist das bei weitem nicht! Und so völlig eindeutig, wie das in dem Artikel steht, sehe ich das auch nicht. Selbst die Autoren verwenden dort Sätze wie "sollte man auch an eine die Möglichkeit einer mutmaßlichen Einwilligung zu denken". Wenn das alles so eindeutig wäre, warum muss ich überhaupt an eine Einwilligung denken?
    Aus der Praxis und mal völlig weg von den hypothetischen Überlegungen und Aussagen von "Gelehrten":
    Unser Labor, das ja die Untersuchungen und Tests durchführt, verlangt explizit VOR HIV Tests eine Aufklärung mit Unterschrift vom Patienten. Ohne diese Aufklärung (Ausgedruckt und Unterschrieben) wird da erst gar nicht die Maschine angeworfen.
    Wenn man das alles nach Ansicht von Juristen oder Medizinern nicht braucht, warum wollen die das dann trotzdem haben?
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