Guten Tag,
vor kurzem bin ich angestellter Zahnarzt geworden. Ich habe einen Vertrag unterschrieben mit einem Festgehalt und einer Umsatzbeteiligung ab 10000 Euro. Eine Fachkunde im Strahlenschutz besitze ich schon.
Als ich mit meiner Stelle angefangen habe, ist mir aufgefallen, dass die Helferin ein paar Leistungen (wie Zst, Rö, OPG) zu ihren Gunsten einträgt. Also, neben der Leistung schreibt sie im Abrechnungsprogram ihren Namen, dass sie diese Leistung gemacht hat.
Darüber habe ich mit dem Arbeitgeber besprochen. Er hat gemeint, dass die Eintragung der Positionen immer zu Gunsten von demjenigen, der sie gemacht hat, geht. Seine Begründung habe ich unfair gefunden, da NUR der Zahnarzt die Anweisung für die Anfertigung der Röntgenbilder gibt und NICHT die Helferin. Außerdem bemüht sich der Zahnarzt, eine entsprechende Diagnose auf dem angefertigten Röntgenbild, zu schreiben. Deswegen wäre es unlogisch, wenn diese Leistung zu Helferins Gunsten abgerechnet wird. Trotzdem, konnte ich mit meiner Begründung meinen Arbeitgeber nicht überzeugen.
Von Daher habe ich angefangen, die Zahnsteinentfernung selbst zu machen, damit die Leistung für mich abgerechnet wird.
Kurz vor dem Quartalsende, ist mir leider aufgefallen, dass der Arbeitgeber, fast 80 % von der Zst Positionen, die ich SELBST gemacht habe, zu Helferins Gunsten (manchmal auch zu einer Azubi) geändert hat. Das habe ich gewßt, weil jede Änderung im Abrechnungsprogram gespeichert wird, indem ein Fenster zeigt, wer und wann die Änderung gemacht hat.
Natürlich das beeinflußt meinen Umstaz negativ, besonders wenn des Fixgehalt wenig ist.
Nun stellen sich 2 Fragen:
1- ist es überhaupt legal, wenn die Helferin im Abrechnungsprogram die Rö,OPG Position zu ihrem Gunsten einträgt?
2- wie soll man sich mit dem Arbeitgeber verhalten bezüglich der Änderung der Positionen zu Helferins Lasten?
vielen Dank im Voraus und euch einen schönen Sonntag