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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #561
    Registrierter Benutzer Avatar von RS-USER-Rettungsente
    Mitglied seit
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    Das Bundesministerium des Innern bietet Unterstützung für Kurse mit Schülern an - "Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten" die Kosten werden vom BMI getragen und so können die Schüler an einen vollwertigen Kurs kommen.
    Das hat auch den Vorteil das der Ausbilder wenigstens Fahrtkosten und Aufwand erstattet bekommt.
    Ich halte solche "Projekttage" bei denen "irgendwer" kommt und "irgendetwas" erzählt nicht immer wirklich sinnvoll.
    Früher oder später kriegen wir sie alle ... in den RTW



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  2. #562
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von medizininteressiert Beitrag anzeigen
    In der Schule wird an einem Projekttag "Erste Hilfe" geleitet von einem Schüler angeboten. Mal sehen wie das wird. Warum gehen da nicht eigentlich Hilfsorganisationen (Hiorgs?) her und bieten solche Kurse an. Damit könnte man doch schön Mitglieder werben
    Wird ja gemacht, in allen Versionen... von der Unterstützung beim Tag der offenen Tür bis hin zur Organisation eines Schulsanitätsdienstes (SSD) inklusive Aus- und Weiterbildung, Material und Praktika... Das ist kostengünstig (sprich: ehrenamtlich) nicht von allen Verbänden zu leisten, wird aber z.T. mit großem Engagement betrieben und kann dann auch so einiges an Nachwuchs bringen. Der variiert qualitativ naturgemäß stark. Das kann man aber mit etwas pädagogischem Geschick steuern .

    Ich habe bekennenderweise eher wenig mit unserer Jugend zu tun, aber mein letzter dienstlicher Kontakt mit dem SSD liegt bei T-4 (Prakti beim Sanitätsdienst), der nächste etwa bei T+14 (Helferfortbildung). Man merkt: der Kontakt ist insgesamt eher eng...

    Zitat Zitat von RS-USER-Rettungsente Beitrag anzeigen
    Das Bundesministerium des Innern bietet Unterstützung für Kurse mit Schülern an - "Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten" die Kosten werden vom BMI getragen und so können die Schüler an einen vollwertigen Kurs kommen.
    Das hat auch den Vorteil das der Ausbilder wenigstens Fahrtkosten und Aufwand erstattet bekommt.
    Ich halte solche "Projekttage" bei denen "irgendwer" kommt und "irgendetwas" erzählt nicht immer wirklich sinnvoll.
    Stimmt, die Qualität sollte geprüft sein und durch einen routinierten Ausbilder gewährleistet werden! Aber leider ist das ein bißchen länderabhängig, was da an Zeit und /oder Geld investiert wird...
    Life is a sexually transmitted disease, and the mortality rate is one hundred percent. (Ronnie D. Laing)

    Nicht die Jahre in deinem Leben sind wichtig, sondern das Leben in deinen Jahren!



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  3. #563
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
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    Zitat Zitat von Elite RDH Beitrag anzeigen
    Gib da mal T51.0 (ICD 10) ein.
    Und lass dir die DRG-Pauschale für eine Alkoholintoxikation (Ethanol) anzeigen...

    Mann kann es durchaus abrechnen, sonst gäbe es wohl keine DRG-Pauschale hierfür.
    Und? Nur weil es für irgendwas eine DRG gibt heißt das noch lange nicht das diese von den Krankenkassen auch gezahlt wird. Was glaubts du für was es den MDK gibt? Wir leben und arbeiten in Zeiten in denen selbst die Bezahlung der Behandlung von Schlaganfällen mit irrsinnigen Argumentationen abgelehnt wird.
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



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  4. #564
    ehem-user-02-08-2021-1033
    Guest
    Zitat Zitat von Hellequin Beitrag anzeigen
    Und? Nur weil es für irgendwas eine DRG gibt heißt das noch lange nicht das diese von den Krankenkassen auch gezahlt wird. Was glaubts du für was es den MDK gibt? Wir leben und arbeiten in Zeiten in denen selbst die Bezahlung der Behandlung von Schlaganfällen mit irrsinnigen Argumentationen abgelehnt wird.
    Weswegen die Schlaganfallpatienten dann eine Privatrechnung erhalten...
    Bei allem Respekt, argumentiere bitte sachlich, konsequent und ohne Exkurse.
    Die Ursprungsthese, auf die ich mich beziehe, war:
    "Bei Alkoholintoxikation zahlt die Krankenkasse generell nicht. Deswegen erhalten Patienten eine Privatrechnung."

    Diese These konnte mir bisher niemand schlüssig bestätigen und ich glaube daher nicht an diese These. Und ich traue dem MDK zwar viel zu, aber dass er beispielsweise bei einer Alkoholintox mit einem GCS von 3 die Bezahlung der Krankenhausbehandlung verweigert halte ich für ein Gerücht und selbst wenn dies so wäre, würde dies keinem Widerspruch (im rechtlichen Sinne) standhalten.

    Ein bischen mehr Sachlichkeit und weniger Gerüchte wären meiner Meinung nach in einer Diskussion zielführender.
    Geändert von ehem-user-02-08-2021-1033 (30.11.2011 um 12:42 Uhr)



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  5. #565
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Westfalenpott
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    15.956
    Fakt ist: bei Alkoholintox zahlt die GKV häufig nicht.

    Und ob etwas einem rechtlichen Widerspruch standhält oder nicht, ist für den MdK nicht unbedingt relevant, denn Sozialgerichtsverfahren ziehen sich über Monate bis Jahre hin. Aufgrund des Aufwandes verzichten viele sogar ganz darauf.
    Mein chef ist Sozialgerichtsgutachter, deswegen bekomme ich da einiges mit und habe mittlerweile eine profunde Abneigung gegen jede Art von Gutachten entwickelt.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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