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Nein, du brauchst nach den 15 Jahren nicht zwingend eine Professur mit Verbeamtung (gerade letztere ist ja eh die totale Ausnahme). Soweit mir das erklärt wurde bist du mit der Habil aus den gesetzlichen Einschränkungen des WissZeitVg raus. Und so verstehe ich den Gesetzestext auch: Es sind explizit die Hochschullehrer ausgenommen - und ein solcher bist du mit der Habil.
"Wir hatten Zeit. Er, weil er alt, ich, weil ich jung war."
Eric-Emmanuel Schmitt: Monsieur Ibrahim und die Blumen des Koran