Die Kläger (Abi '09 und '10, glaube ich) dürften ihre Plätze ja mittlerweile haben...
Wie ist die "Abwägung zwischen Kläger und Folgen für die Allgemeinheit" zu verstehen?
Zwischen Rechten auf Gleichbehandlung und freie Berufswahl einerseits und Allgemeinwohlbelangen (effiziente Ausbildung, Patientenversorgung usw.) andererseits wird sehr wohl abgewogen - deshalb ja die Forderung, die Studien- und Berufseignung da zu stärken, wo sie bisher am wenigsten greift (Wartezeit).