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  1. #126
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    Ohne mich allzu sehr einmischen zu wollen, möchte ich doch gerne folgende Punkte loswerden:

    1. Zum möglichen Nutzen eines HIV-Tests für den Patienten. Natürlich gibt es potenziell eine massive, psychische Belastung auf der einen Seite. Neben epidemiologischen Aspekten/etwaiger vermeidbarer Weitergabe der Infektion (und möglichen psychischen Folgen daraus!) steht auf der anderen Seite aber auch der Nutzen einer möglichst frühen Therapie. https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa1506816 bzw. https://www.aerzteblatt.de/nachricht...Therapiebeginn
    2. Zur Güterabwägung und möglichen Blutentnahmen unter Zwang. In einem anderen, polizeilichen Kontext habe ich so etwas in meinem Bundesland nicht erst einmal erlebt. Sicherlich streitbar und für alle Beteiligten undankbar, aber offenbar ist eine oben angesprochene Güterabwägung durchaus so möglich, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit einer Indexperson ausgestochen wird.



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  2. #127
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    Zitat Zitat von Gesocks Beitrag anzeigen
    Zur zeitgemäßen Umbewertung der HIV-Diagnostik finde ich diese kurze und angenehm lesbare Berufungszurückweisung ganz spannend; der HIV-Test wird in der Rechtspraxis überhaupt nicht (mehr) als Heiligtum angesehen:
    Hier genügte als Aufklärung und Einwilligung für einen indizierten HIV-Test ganz ausdrücklich die unwidersprochene Ansage "Wir machen jetzt Diagnostik".
    Soweit ich das verstanden habe, ist im Rahmen der Gesamtdiagnostik bei diesem Patienten der HIV-Test mitgemacht worden. Was ja insoweit auch nachvollziehbar ist, wenn im Rahmen z.B. einer konsumierenden Erkrankung auch nach HIV geguckt wird.
    In unserem Beispiel geht es aber um einen Patienten, wo die Diagnostik ja schon gelaufen ist, und NUR aufgrund einer NSV eines Mitarbeiters der Test gemacht werden soll. Ob man das so direkt miteinander vergleichen kann? Zudem steht ja auch im Urteil, dass andere Gerichte auch heute die Sachlage gänzlich anders sehen und sicherlich auch anders entschieden hätten.
    Letztendlich ist ALLES, was wir hier in den letzten 7 (?) Seiten erörtert haben, nicht zielführend. Denn wie heißt es so schön: auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand.

    Die Frage wäre dann gar nicht: "Mein PJler schwebt in Gefahr. Ist es der mutmaßliche Wille, meinem verletzten PJler zuliebe einen Test zu machen?"
    ... sondern - weil der Test beim Risikopatienten, zwar nicht akut, auch unabhängig von der NSV indiziert ist: "Der Patient hat ein hohes Risiko. Die Testung ist indiziert, wenn auch nicht unbedingt akutmedizinisch. Ist es der mutmaßliche Wille, aus aktuellem Anlass einen Test zu machen?" - oder?
    Das finde ich schon vermessen! Denn dem Patienten einfach zu unterstellen, dass er ein hohen Risiko hat, HIV postitiv zu sein, STIGMATISIERT ihn ja noch mehr, als ehrlich zu sagen: "Komm, ich war ungeschickt, ich habe mich bei der OP verletzt. Ich möchte jetzt einen Test machen.
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  3. #128
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von mirari Beitrag anzeigen
    2. Zur Güterabwägung und möglichen Blutentnahmen unter Zwang. In einem anderen, polizeilichen Kontext habe ich so etwas in meinem Bundesland nicht erst einmal erlebt. Sicherlich streitbar und für alle Beteiligten undankbar, aber offenbar ist eine oben angesprochene Güterabwägung durchaus so möglich, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit einer Indexperson ausgestochen wird.
    Moooooment! Bei einer polizeilich angeordneten Blutentnahme geht es ums Strafrecht! Wenn der Proband nicht pusten will oder eine Probe nicht anders gewonnen werden kann, darf nach Rücksprache mit Richter/Staatsanwalt (teilweise Polizei selbst), eine Blutprobe angeordnet werden, auch wenn der Proband nicht einverstanden ist. Diese darf dann auch unter Zwang passieren.
    Jetzt würde mich schon die Rechtsgrundlage interessieren, die für eine BE unter Zwang für einen HIV-Test herhalten soll!
    VORSICHT! So eine Anklage wegen Körperverletzung bedeutet jede Menge Schreibkram und unangenehme Frage seitens der Judikative.
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  4. #129
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    Ich hätte mich präziser ausdrücken sollen. Ich spreche nicht von Alkohol-/BtM-Diagnostik, sondern explizit von Hepatitis- und HIV-Serologie wenn bspw. ein Polizeibeamter Kontakt mit Blut hatte.



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  5. #130
    schmierig Avatar von Gesocks
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    Beispiel Zwangstestung:
    "Jedenfalls bei Aufnahme in die JVA sind die Gefangenen aber nach §36 Abs. 4 Satz 7, Abs. 5 IfSG verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Lunge zu dulden. Wegen der dort genannten Krankheiten (insbesondere Hepatitis und AIDS) sind zwangsweise Tests demnach im Rahmen der Zugangsuntersuchung zulässig."
    (Schwind/Böhm/Jehle 2013, Strafvollzugsgesetz: Bund und Länder, S. 575, De Gruyter)

    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    [...] Ob man das so direkt miteinander vergleichen kann? [...]
    Kann man nicht direkt vergleichen, soll man auch nicht. Die Frage, warum bei der HIV-Testung im Standardfall so ein Bohei gemacht wird (anders als zum Beispiel bei viraler Hepatitis) kam im Verlauf aber mehrfach auf.
    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    [...] Das finde ich schon vermessen! Denn dem Patienten einfach zu unterstellen, dass er ein hohen Risiko hat, HIV postitiv zu sein, STIGMATISIERT ihn ja noch mehr, als ehrlich zu sagen: "Komm, ich war ungeschickt, ich habe mich bei der OP verletzt. Ich möchte jetzt einen Test machen.
    Was ist denn an "V.a. HIV" stigmatisierend? Bei einem Risikopatienten, möglicherweise mit Symptomen einer Immundefizienz, ist eine HIV-Infektion wahrscheinlich (nebst viraler Hepatitis und Tbc), deshalb wäre die Testung ganz ohne Nadelstichverletzung indiziert.

    Daraus könnte man bei Nadelstichverletzung, die dann nur einen Anlass für die sowieso indizierte Untersuchung bietet, den mutmaßlichen Willen ableiten und das wäre ein möglicher Weg, das ethische Problem zu lösen. Ich hab' ja schon gesagt, dass es für mich persönlich den Beigeschmack eines Schaufensterarguments hat und mir der rechtfertigende Notstand lieber ist.



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