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Vielleicht kannst du mir sagen woher du diese Information beziehst. Ich habe im Vorfeld meine Bachelor-Urkunde der Polizeiakademie an Hochschulstart.de versandt. Die Antwort die ich von dort bekam lautete, dass nach Recherchen von Hochschulstart das Studium an der Polizeiakademie NICHT wartezeitschädlich ist, da es sich nicht um eine deutsche Hochschule im Sinne von Hochschulstart handelt. Auf Basis dieser Informationen habe ich dann meine Wartesemester zusammengezählt und mich für ein Erststudium beworben. Jetzt bin ich noch mehr verwirrt...
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Hiernach:
://hochschulstart.de/?id=242
sind auch Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung Erststudiumsabschlußvergebend (gewesen)
und hiernach:
https://de.wikipedia.org/wiki/Nieder...d_Rechtspflege
ist die "Polizeiakademie Niedersachsen" Rechtsnachfolger so einer FH und die neuen Bachelor Abschlüsse sollen äquivalent sein.
Wenn Hochschulstart das aber anders sieht, solltest Du es darauf beruhen lassen! Wichtig ist, dass Du Deine Kommunikation mit Hochschulstart zu dem Thema sehr gut dokumentierst, falls plötzlich jemand meint, dass alles doch ganz anders wäre!
Gruß, Ecki
PS: Es wäre mal interessant innerhalb der Behörden anzubringen, dass der alte Dipl.Verwaltungswirt (FH) nach Meinung einer anderen Behörde (Hochschulstart) höher zu bewerten ist, als der aktuelle Bachelor und wie sich das auf die Rangfolgen bei Bevörderungen auswirken müsste ;)
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Ich finde die Formulierung hier:
http://www.polizei-studium.de/studium,35.html
eigentlich auch eindeutig.
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Danke für deine Antwort, Eckhart. Die Links sind mir alle bekannt. https://hochschulstart.de/?id=242 gibt aber genauso an, dass "Berufsakademien" NICHT dazuzählen. Und die Polizeiakademie ist zweifelsfrei eine Berufsakademie. Da beißt die Maus auch keinen Faden ab. Fakt ist, dass die Uni mich als Erststudienbewerber akzeptiert hat, obwohl ich unmissverständlich Angaben zu meinen Vorbildungen gemacht habe. Es lag meiner Bewerbung auch ein Schreiben der Polizei bei, aus welcher die Ausbildungsinhalte und der Abschluss "Bachelor of Arts" zweifelsfrei hervorgehen. Nach meinem Verständnis sind die Unis verpflichtet dies zu prüfen und sich im Zweifel an mich zu wenden. Ich wurde aber einfach immatrikuliert und jetzt treibt mich mein schlechtes Gewissen. Ich will genau das verhindern, dass irgendwann jemand kommt und sagt ich hätte gar nicht studieren dürfen. Ich finde aber, dass ich mehr nicht tun kann...