Hautarztverfahren ist so oder so richtig.
Haut- oder Betriebsartz mit F6050- Hautarztbericht bzw. F6060-Gefährdungsbericht
. Oder als Nicht-Haut- oder Betriebsartz mit F2900 über den Hautarzt.
Und nein, man geht nicht davon aus, dass du Haut- oder Betriebsarzt bist wenn das nicht angegeben ist.
Das Hautarztverfahren wird unter Verwendung des Formtextes F 6050 "Hautarztbericht –Einleitung Hautarztverfahren/Stellungnahme Prävention" [31] eingeleitetdurch Hautärztinnen und Hautärzte oder Werks-und Betriebsärzte und -ärztinnen. Letztgenannte müssen die Ge-bietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ führen und können eine arbeitsbedingte Hauterkrankung auch über den Betriebsärztlichen Gefährdungs-bericht Haut (F6060) an den Unfallversicherungsträger melden. Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen stellen Erkrankte unter Verwendung des Formtextes F 2900 [31] bei einem Hautarzt oder einerHautärztin vor.
(Ist aus der Veröffentlichung der DGUV die schon verlinkt war)
Ja, du stellst den Patienten mittels des F2900 bei einem Hautarzt vor.
Den Verdacht auf BK kannst du unabhängigkeit bei schwerwiegendem Befund der auch unter ausschöpfung aller Maßnahmen die Aufgabe des Berufs bedeutet melden.
Aber ich glaube DIE FRage werde ich im Zweifel in MEINER Prüfung nicht falsch machen.