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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    17.11.2016
    Beiträge
    145
    Hallo

    Bald komme ich ins PJ und ich habe eine Frage zur Krankenversicherung (die alten Themen habe ich schon durchgelesen, meistens ging es aber um anderes)

    Ich bin zurzeit privat versichert, möchte aber gerne nach dem Studium in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, am liebsten so früh wie möglich.

    Kann man für das PJ von der privaten in die gesetzliche wechseln? Man verdient ja unter der Beitragsgrenze, allerdings zählt das PJ noch zum Studium Bin da jetzt etwas verwirrt und habe nichts gefunden was meine Frage beantwortet


    liebe grüße



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    22.08.2017
    Beiträge
    1.507
    Das PJ ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, man kriegt ja im engeren Sinne auch keinen Lohn, sondern nur Aufwandsentschädigung, "Gewährung von Geld- und Sachleistungen". Ich habe auch keine Steuern gezahlt und auch bezüglich Rentenversicherung ist es irrelevant.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    17.11.2016
    Beiträge
    145
    Alles klar, danke!



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