Das spielt keine Rolle für diesen Fall. Die 0,05mV (unspezifischen) ST-Hebungen wurden auf dem Anästhesiegerät festgestellt (nur Extremitätenableitungen) und nicht in einem 12-Kanal EKG. Es liegen also garkeine Brustwandableitungen vor, bei denen dieser Sonderfall hätte eintreten können.