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Thema: Wohngeld

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    PalimPalim! Avatar von epeline
    Mitglied seit
    16.02.2009
    Ort
    Krabbelgruppe
    Semester:
    Keine mehr
    Beiträge
    8.788
    wieso spricht egt ein beruf gegen bafög?
    bekommen doch viele, die vorher ne lehre gemacht haben u gearbeitet haben. eben dann sogar elternunabhängig. versteh ich nicht



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  2. #22
    Ehemaliger User 05022011
    Guest
    Zitat Zitat von fallenangel30487 Beitrag anzeigen
    Das heißt ich hätte doch ne Chance auf Bafög? Ich hab erst eine Ausbilung zur PT gemacht dann Abi auf dem 2. Bildungsweg. Meine Eltern haben die Ausbildung bezahlt, das waren 14000€ nur Schulgebühren. Also muss ich einfach nur nen Antrag stellen und meine Eltern müssen erklären dass sie für ein Studium nicht mehr unterhaltspflichtig sind und dann bekomme ich elternunabhäniges Bafög oder wie?
    nein du bekommst kein elternunabhängiges Bafög, das ist was anderes - ich schreib dir gleich noch mal ne PM , warte



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  3. #23
    Präp-Opfer Avatar von Lightning_Bolt
    Mitglied seit
    13.11.2009
    Beiträge
    243
    wie schaut es generell mit den bedarfssätzen für die inanspruchnahme des wohngeldes aus? Denn aufgrund des recht hohen netto-einkommens meines vaters falle ich aus den kriterien für bafög-leistungen aus...verhält es sich beim wohngeld ähnlich? was wäre denn die maximale einkommensgrenze, wenn man die recht hohen semestergebühren in göttingen 750eur einschl. einer 300eur warmmiete mit einkalkuliert? müssen angaben bzgl. des besitzes eines pkw's gemacht werden? falls ja, würde ich diesen als zweitwagen meines vaters angemeldet lassen, so dass kein verdacht geschöpft werden kann...



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  4. #24
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    11.08.2007
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    Silicon Junction
    Beiträge
    9.603
    Wenn du einen 0,00 Euro Bescheid beim Bafög erhältst kannst du kein Wohngeld beantragen.....



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  5. #25
    Ehemaliger User 05022011
    Guest
    Zitat Zitat von Lightning_Bolt Beitrag anzeigen
    wie schaut es generell mit den bedarfssätzen für die inanspruchnahme des wohngeldes aus? Denn aufgrund des recht hohen netto-einkommens meines vaters falle ich aus den kriterien für bafög-leistungen aus...verhält es sich beim wohngeld ähnlich? was wäre denn die maximale einkommensgrenze, wenn man die recht hohen semestergebühren in göttingen 750eur einschl. einer 300eur warmmiete mit einkalkuliert? müssen angaben bzgl. des besitzes eines pkw's gemacht werden? falls ja, würde ich diesen als zweitwagen meines vaters angemeldet lassen, so dass kein verdacht geschöpft werden kann...
    weißt du was - statt dir Gedanken zu machen wie du betrügen kannst und grübelst wie du deinen Luxus ( eigenes Auto) beibehalten kannst und dafür andere zahlen lassen kannst , solltest du dich mal ernsthaft fragen, für wen Leistungen wie BaföG und Wohngeld gedacht sind, ich wette du kommst drauf



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