- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Hallo, wisst ihr wie es mit den Weiterbildungszeiten auf ITS geregelt ist für Anästhesisten - zählt da auch nur alles ab 6 Monaten?
Oder ist es möglich, zB 9 Monate in Haus A und 3 Monate in Haus B zu absolvieren??
Wird sowas anerkannt??
- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Was steht denn in der Weiterbildungsordnung Deiner zuständigen ÄK? Für gewöhnlich ist es explizit aufgeführt, wenn in bestimmten Bereichen auch kürzere Zeiten anerkannt werden.
So schreibt die ÄK Baden-Württemberg:
Im Abschnitt B findet sich dann bei Allgemeinmedizin:Weiterbildungs- oder Tätigkeitsabschnitte unter sechs Monaten können nur dann als Weiterbildungszeit anerkannt werden, wenn dies in Abschnitt B und C vorgesehen ist.
Aber bei Anästhesie ist diese Möglichkeit nicht explizit aufgeführt:Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
• 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin, davon können bis zu
- 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3 Monats-Abschnitte) auch im ambulanten Bereich angerechnet werden,
• 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon können bis zu
- 6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monats-Abschnitte) angerechnet werden,
• 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatische Grundversorgung
Also regulär scheint es nicht zu gehen.Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
• 48 Monate in der Anästhesiologie, davon können bis zu
- 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden
- 18 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden
• 12 Monate in der Intensivmedizin, davon können
- 6 Monate Intensivmedizin in einem anderen Gebiet angerechnet werden