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Hallo!!
habe im letzten Semester in Düdorf eine Klausur gerade mit einem Punkt über Bestehensgrenze bestanden. Fragen waren viel zu schwierig und die Klausur wurde hochgerechnet.Somit hatte ich bestanden. Ohne Hochrechnerei wäre ich durchgefallen. Würde die Klausur freiwillig nochmal schreiben um mich evtl. zu verbessern. Note damals vier. Geht das??? Und an wen wende ich mich in diesem Fall??? Zählen diese Noten eigentlich für das Examen (Übergang alte/neue Prüfungsordnung?? Bin mir darüber nicht im Klaren!!!
Danke und Gruß momoneu