Hallo liebe Community,
folgendes Szenario, was ich gerne zur Diskussion stellen möchte. Ich benötige diesbezüglich dringend Rat.
Ein KTW transportiert einen Patienten, der während des Transportes zu einem Notfallpatienten wird. Der RDV ordnet eine Fahrt mit blauen Blinklicht und Signalhorn an wählt jedoch "unbeabsichtigt" genau das Krankenhaus, was nicht das Nächstgelegene ist. Glück in Unglück. Die Patienten kann trotz allem zügig in ärztliche Obhut übergeben werden. Keine Folgeschäden etc. Ist mittlerweile auch wieder wohl auf.
Zu meiner Frage. Der RDV erkennt den medizinischen Notfall und reagiert gerechtfertigt. Gehen wir einfach mal davon aus. Nur die Wahl des Krankenhauses ist nicht korrekt bzw. schlichtweg zu weit. Handelt es sich jetzt um eine nicht-gerechtfertigte Fahrt mit blauen Blinklicht und Signalhorn? Hat der RDV sich jetzt strafbar gemacht? Wäre das sogar schon ein Kündigungsgrund?
Danke für Euer Feedback.