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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Procrastination Queen
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    So, das Thema Zweitstudienbewerbung WS 2012/13 ist ja nun so gut wie abgeschlossen - Zeit für die nächsten Fragen

    Vielleicht weiß jemand von euch zufällig, ob man in offizieller Elternzeit (also noch mit gültigem Arbeitsvertrag in ungekündigter Stellung) ein Vollzeitstudium aufnehmen darf, bzw. ob man den Arbeitgeber informieren oder sogar um Erlaubnis bitten muss? Möchte man in Elternzeit eine Erwerbstätigkeit woanders aufnehmen, geht das ja nicht ohne Zustimmung des "alten" Arbeitgebers. Irgendwie finde ich weder hier in der Suchfunktion noch im WWW irgendwelche brauchbaren Infos.

    lg
    -dahema



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Also ich habe während der Elternzeit mein Studium aufgenommen und meinen Arbeitgeber darüber nicht informiert. Der hätte mit Sicherheit nichts dagegen gehabt - sprechen ja keine betrieblichen Gründe dagegen - aber ich finde, dass geht meinem AG gar nichts an. Und um Erlaubnis schon gar nicht... Meine drittes Jahr Elternzeit ist Anfang Oktober diesen Jahres zu Ende; ich werde aber noch ein Sabbat-Jahr beantragen, so dass ich noch ein weiteres Jahr Anspruch auf meine alte Stelle habe - falls doch etwas mit dem Studium dazwischen kommen sollte.



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