Also wenn ich mir https://www.uni-giessen.de/fbz/fb11/...ndenpl_klin_hs anschaue, kann das eigentlich nur Chuck Norris schaffen
Also wenn ich mir https://www.uni-giessen.de/fbz/fb11/...ndenpl_klin_hs anschaue, kann das eigentlich nur Chuck Norris schaffen
Ist es so gemeint, dass eine Messzahl von 10 einer Wartezeit von 14 Semestern entspricht und somit die Zulassung sicher ist?
Nur woraus ergibt sich die zitierte ,nahezu Sicherheit der Ortspräferenz.?
Aaaaalso um diese Frage nochmal in Kürze zu klären (für alles darüber hinaus ist eine Mail an hochschulstart tatsächlch die sinnvollste Option):
Die Vergabe der Zweitstudienplätze erfolgt quasi in zwei Schritten (steht aber auch alles so in der entsprechenden Broschüre)
1.) Auswahl über die 3% Zweitstudienbewerber-Quote: erfolgt über die Messzahl (wie gesagt in den letzten Semestern im WS imer 10). Wenn man hierüber ausgewählt wurde, hat man prnzipiell einen Studienplatz, muss also nun noch irgend einer Uni zugeteilt werden. Das erfolgt in Schritt
2.) die Bewerber die über die Zweitstudienbewerber-Quote ausgewählt wurden werden mit denen, die über die Wartezeitquote für einen Studienplatz ausgewählt wurden (erst mal nur allgemein, ohne schon einer bestimmten Uni zugeteilt worden zu sein) zusammengelegt und DANN einer Uni zugeteilt. Hierbei bestimmt natürlich die Nachfrage, welche Bewerber zugelassen werden... Meistens sind das aber wie schon gesagt zumindest alle, die die entsprechende Uni als erste Ortspräferenz genannt haben (Ausnahmen in diesem Semester: Berlin, Hamburg, Köln, Münster), siehe: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=5091