Also grundsaetzlich ist es (oder war es, nach alter AO) in NRW moeglich, Famulaturen zu splitten.
Was das LPA Saarland angeht, koennen die sich natuerlich weigern, aber nicht mit Bezug auf die AO.
Soweit ich weiss, aeussert die sich dazu garnicht.
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Hallo zusammen,
ich habe heute bei unserem LPA (Saarland) angerufen, und gefragt, ob ein Splitten der Famulatur möglich sei.
Daraufhin meinte die Frau am Telefon, das so etwas noch nie möglich gewesen wäre, da in der Appr.Ordng. steht, die Famulatur ist für die Dauer eines Monats abzuleisten. Von Splitten sei da nichts erwähnt.
Weder in der neuen, noch in der alten!
Eigentlich wollte ich die restlichen Tage bis Semesterbeginnnoch sinnvoll nutzen, und jetzt
Gibts dazu nicht irgendweine Rechtsgrundlage mit Hand und Fuß?
Grüße,
Peter
Also grundsaetzlich ist es (oder war es, nach alter AO) in NRW moeglich, Famulaturen zu splitten.
Was das LPA Saarland angeht, koennen die sich natuerlich weigern, aber nicht mit Bezug auf die AO.
Soweit ich weiss, aeussert die sich dazu garnicht.
Weil er da ist!
George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will
Anmerkung:
Das LPA Mecklenburg-Vorpommern erlaubt auch das Splitten auf mind 15 Tage.
You can`t always get what you want - But if you try sometime you find - you get what you need
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Hallo,
Das scheint das Problem zu sein! Wenn die sagen geht nicht, muß ich das wohl akzeptieren, da ich mich auf keine rechtliche Grundlage berufen kann, oder?Soweit ich weiss, aeussert die sich dazu garnicht
...warum werden uns eigentlich immer so viele Steine in den Weg gelegt?