Geändert von Ehemaliger User 05022011 (11.06.2009 um 11:57 Uhr)
wenn Du Privatpatient bist, dann wird Deine private Krankenkasse die Kosten übernehmen. Und falls Du die Prämie/Beitragserstattung nicht gefährden möchtest, dann musst Du eben in Gottes Namen die Kosten selbst übernehmen.
Ich wäre jedenfalls sehr verwundert, wenn nicht gar verärgert, falls eine Patientin mit Deiner Frage auf mich zukäme. Ich möchte Dir jetzt nicht zu nahe treten, aber anscheinend gehörst Du auch zu der Gruppe von Patienten/-innen, die zwar alles haben, aber nichts dafür bezahlen wollen. Umsonst ist der Tod, und sogar der kostet das Leben.
Danke für die Antwort, genau das wollte ich ja von dir wissen.
In einem kann ich dich aber beruhigen, für alles, was ich haben will, zahle ich gern.
Wenn ich aber - wie in diesem Fall- die von euch empfohlene Rö-Kontrolle machen muss, weil dem Zahnarzt ein Missgeschick (falls man das Abbrechen des Instrumentes als solches ansehen kann, ob das so ist, kann ich nicht einschätzen, deswegen fragte ich Euch ja) bei der Wurzelbehandlung unterlief, dann könnte es doch auch sein, dass ein Zahnarzt sagt "das war mein Fehler, wir kontrollieren das jährlich, die Kosten dafür müssen sie natürlich nicht tragen". (ich jedenfalls stelle mir meine spätere ärztliche Tätigkeit durchaus so vor, einen Fehler macht ja jeder mal, nur, wie man damit umgeht, das kann und muss jeder selbst entscheiden)
Geändert von Ehemaliger User 05022011 (11.06.2009 um 13:37 Uhr)
selbstverständlich kann ich nur für mich sprechen:
wenn ich eine Röntgen-Kontrolle fahre, dann führe ich dies so durch, dass ich mit möglichst wenig Strahlung möglichst viel sehen kann. Dies erreiche ich mittels Orthopantomographie. Hier bringe ich mehrere Fragestellungen unter einen Hut. Ist sowohl im Interesse des Patienten, als auch in meinem.
Und keine Angst, das Fehlermanagement ist mir durchaus kein Fremdwort.