Unter Punkt 4 im Fragebogen zum Humanmedizinstudium an der Greifswalder Uni wird gefragt, in welchem Umfang man BERUFSPRAKTISCHE ERHFAHRUNGEN NACH § 3 ABSATZ 1C habe. Kann ich meinen Zivildienst bzw. Anderer Dienst im Ausland in einem Heim für schwerbehinderte Kinder einbringen?
Wäre echt dankbar für ne Antwort!