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Zitat von
SuperSonic
Wenn du in ein anderes Bundesland ziehst, wirst du Pflichtmitglied im neuen Versorgungswerk. Im bisherigen VW behältst du eine beitragsfreie Anwartschaft und kannst auf Antrag freiwilliges Mitglied bleiben und weiterhin Beiträge einzahlen. Hast du beim bisherigen VW nicht mehr als 60 Monatsbeiträge geleistet, kannst du diese auf das neue VW "überleiten" lassen, verlierst damit aber die Anwartschaft beim bisherigen VW.
Es sind seit diesem Jahr 96 Monatsbeiträge, die man mitnehmen "darf".
http://www.versorgungswerk-laekh.de/ihre-lebenssituation/berufstaetige-von-a-z/ueberleitung-von-beitraegen.html
http://www.versorgungskammer.de/portal/page/portal/bvk/bvk/baev/info/wichtig2013_02.pdf