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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Arzt Avatar von Der Pete
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    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage, die wir unter ein paar Komillitonen/Kollegen längere Zeit diskutieren und nicht gelöst bekommen.

    Habt ihr eine Ahnung/Idee wie das aussieht mit der Ausfertigung einer AU als Assistenzarzt? Nehmen wir an, ein Nachbar kommt zu euch und sagt: "kannst du mich untersuchen und krankschreiben? Ich bezahle das Privat.".

    Ihr untersucht ihn und stellt fest: Ja er ist krank und arbeitsunfähig. Er bekommt von euch dann entsprechend der Gebührenordnung eine ordentliche Rechnung und alles gut. Kann ich/darf ich ihm dann eine private AU (formlos) ausstellen?

    Ich bin der Meinung, dass das möglich ist, denn so wird es ja auch bei Privatpatienten im Praxisumfeld gemacht. Die formlose AU muss natürlich die Mindestanforderung (Arztdaten, Patientendaten, von/bis krank etc.) erfüllen.


    Es würde mich interessieren was ihr dazu wisst bzw. was ihr so für Quellen/Belege hervorzaubern könnt.


    Danke und beste Grüße

    Pete



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  2. #2
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von Der Pete Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    ich habe mal eine Frage, die wir unter ein paar Komillitonen/Kollegen längere Zeit diskutieren und nicht gelöst bekommen.
    Vll. die Suche anwerfen? Das Thema hatten wir hier schon etliche Male...

    Habt ihr eine Ahnung/Idee wie das aussieht mit der Ausfertigung einer AU als Assistenzarzt? Nehmen wir an, ein Nachbar kommt zu euch und sagt: "kannst du mich untersuchen und krankschreiben? Ich bezahle das Privat.".
    Ihr untersucht ihn und stellt fest: Ja er ist krank und arbeitsunfähig. Er bekommt von euch dann entsprechend der Gebührenordnung eine ordentliche Rechnung und alles gut. Kann ich/darf ich ihm dann eine private AU (formlos) ausstellen?
    Kurz und knapp: DU kannst einen GKV-Patienten nur dann krankschreiben, wenn Du eine KV-Zulassung hast! Da kann Dein Nachbar Dir noch soviel privat bezahlen... Wenn er in der GKV ist, Du keine KV-Zulassung hast, dann kannst Du ihn nicht krankschreiben.

    Ich bin der Meinung, dass das möglich ist, denn so wird es ja auch bei Privatpatienten im Praxisumfeld gemacht. Die formlose AU muss natürlich die Mindestanforderung (Arztdaten, Patientendaten, von/bis krank etc.) erfüllen.
    Jaaa. -> Da liegt der Hase im Pfeffer: PKV. Nur der GKV benötigt ja die formvollendete AU (der gelbe Schein), und dafür brauchst DU eben die KV-Zulassung.

    Es würde mich interessieren was ihr dazu wisst bzw. was ihr so für Quellen/Belege hervorzaubern könnt.
    Danke und beste Grüße
    Pete
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  3. #3
    Arzt Avatar von Der Pete
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    Hey Danke,

    nach "krankschreibung" habe ich ja gesucht, kamen aber bei der titelsuche keine passenden Treffer . Auf "AU" wäre ich auchgekommen ist aber zu kurz .

    Danke trotzdem ...



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Eine formlose AU müsste aber doch möglich sein. Dass die dann natürlich vom Arbeitgeber anerkannt werden müsste, ist eine andere Sache. Aber rein rechtlich kann ich doch einem Patienten auch ohne KV-Zulassung "Krankheit" bescheinigen, oder?



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  5. #5
    Arzt Avatar von Der Pete
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    Zitat Zitat von dmtec Beitrag anzeigen
    Eine formlose AU müsste aber doch möglich sein. Dass die dann natürlich vom Arbeitgeber anerkannt werden müsste, ist eine andere Sache. Aber rein rechtlich kann ich doch einem Patienten auch ohne KV-Zulassung "Krankheit" bescheinigen, oder?
    Ja könnte man meinen - was du vergisst ist natürlich folgendes: Man muss seiner Kasse die AU natürlich auch einreichen ... und da kommt das Problem dann ins Spiel, dass die GKV natürlich nur "ihr" Formular akzeptiert ... welches du aber nur mit Kassenzulassung ausstellen kannst.

    Es geht ja auch um so Dinge wie Lohnfortzahlung etc. das macht das dann nicht einfacher



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