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Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage, die wir unter ein paar Komillitonen/Kollegen längere Zeit diskutieren und nicht gelöst bekommen.
Habt ihr eine Ahnung/Idee wie das aussieht mit der Ausfertigung einer AU als Assistenzarzt? Nehmen wir an, ein Nachbar kommt zu euch und sagt: "kannst du mich untersuchen und krankschreiben? Ich bezahle das Privat.".
Ihr untersucht ihn und stellt fest: Ja er ist krank und arbeitsunfähig. Er bekommt von euch dann entsprechend der Gebührenordnung eine ordentliche Rechnung und alles gut. Kann ich/darf ich ihm dann eine private AU (formlos) ausstellen?
Ich bin der Meinung, dass das möglich ist, denn so wird es ja auch bei Privatpatienten im Praxisumfeld gemacht. Die formlose AU muss natürlich die Mindestanforderung (Arztdaten, Patientendaten, von/bis krank etc.) erfüllen.
Es würde mich interessieren was ihr dazu wisst bzw. was ihr so für Quellen/Belege hervorzaubern könnt.
Danke und beste Grüße
Pete