Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wir Freiberufler versteuern ja eh im Nachhinein (wenn wir nicht zu Vorauszahlungen verpflichtet sind, aber die richten sich ja nach dem Steuerjahr davor).
Normalerweise zahlt man nach seinen voraussichtlichen Einkünften in das Versorgungswerk ein und rechnet dann nach der Steuererklärung ab.
Das Problem ist eher, die Freiberuflichkeit an sich anerkannt zu bekommen.