Zitat von
Sebastian04
Ganz genau das ist meine Frage. Das ich die Partnerin direkt kontaktieren darf steht außer Frage, denn das wäre in dem Fall unter Hinweis auf rechtfertigenden Notstand erlaubt. In dem konkreten Fall habe ich aber weder die Kontaktdaten der Freundin/Ehefrau, noch die Zeit mich als Privatdetektiv zu engagieren. Meine Frage ist letztlich auf der ganz praktischen Ebene gedacht. Der Patient war eben in meiner Sprechstunde und hat sich wie oben genannt geäußert. Er verlässt nun die Praxis, Kontaktdaten der Freundin habe ich nicht. Darf ich nun zum Telefonhörer greifen und die Polizei rufen? D.h. darf ich hier die Polizei, also eine dritte Person, über den Gesundheitszustand des HIV-positiven Patienten informieren, damit diese die Ehefrau/Freundin (z.B. in der gemeinsamen Wohnung des Patienten) ausfindig macht und informiert? Oder würde ich mich damit strafbar machen und der HIV-Patient kann mich anzeigen?