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Wie sich das Problem mit der Bedarfsmedikation lösen lässt: Als Stationsarzt vorausschauend verordnen. Wenn die Bedarfsmedikation wie hier schon beschrieben vom Stationsarzt verordnet wird, muss sich der Diensthabende nicht mehr drum kümmern.
Worauf wir z.B. auf dem ACLS sensibilisiert wurden: Mündliche Anordnungen wiederholen und ggf. die Durchführung bestätigen lassen (letzteres macht im Stationsalltag nicht immer Sinn bzw. ist nicht praktikabel)
This above all: to thine own self be true,
And it must follow, as the night the day,
Thou canst not then be false to any man.
Hamlet, Act I, Scene 3