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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Freiwillige Mitgliedschaft in der BGW. Kostet bei dem, was ich als "vernünftige Versicherungssumme" bezeichne, ca 240 €/Jahr, die auch noch steuerlich absetzbar sind.



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  2. #27
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das mit der Versicherungssumme hab ich noch nicht so genau verstanden. Das sind doch Zahlungen, die ich im Versicherungsfall bekomme- also im Sinne eines Krankentagegeldes oder BU-Zahlungen.
    Wie sieht das z.B. mit Krankenhauskosten aus- laufen die da auch drüber und gehen die dann von der Versicherungssumme ab?
    Im konkreten Fall war es vor allem ne BGA zum Ausschluss CO-Vergiftung. Die NFA-Schwester wusste nicht, dass ich nicht über die BG des Krankenhauses laufe. Sonst hätte ich wohl einfach auf Intensiv gefragt, ob die die BGA auf Kulanz machen können.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #28
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Eine gute Neuigkeit gibt es- ich kann in meiner Ärztekammer bleiben, weil ich im gleichen Bundesland wohnen bleibe, in dem ich bisher auch gearbeitet habe.
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  4. #29
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von WackenDoc Beitrag anzeigen
    Eine gute Neuigkeit gibt es- ich kann in meiner Ärztekammer bleiben, weil ich im gleichen Bundesland wohnen bleibe, in dem ich bisher auch gearbeitet habe.
    Wie ist die Rechtsgrundlage?

    Ich bin in 1,5 Monaten mittlerweile Mitglied in 5 Kammern geworden... Ich kann nicht mehr, muss aber noch bis Ende des Jahres durchhalten, ab 2016 starte ich in eigener Praxis in meiner Heimat.



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  5. #30
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Das ist wohl etwas unklar. Also ich hab bei meiner Ärztekammer nachgefragt und die haben gesagt, dadurch dass ich wechselnde Arbeitgeber in verschiedenen Bundesländern habe, wäre die Ärztekammer des Wohnortes zuständig.
    Hab jetzt mal in der Ordnung des Nachbarbundeslandes nachgeschaut- nach denen gehöre ich nicht dazu, wenn ich zu einer anderen Kammer gehöre und nur vorrübergehend dort arbeite.Mitglied in x Kammern zu sein, kann ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein.
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