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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Registrierter Benutzer
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    Vielleicht ist ja ein besonderer beruflicher Grund, wenn du angibst, dass du MKG machen willst. Und wenn du was zahnmedizin-fremdes wie Gyn oder so machen willst, ist das vielleicht weniger Wert in Punktebewertung. Aber Ahnung habe ich davon ehrlich gesagt auch nicht.
    Würdest du denn dann MKG machen wollen?



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  2. #7
    Bindfadenberaterin
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    Im PDF zum Zweitstudium auf hochschulstart findest du die Erläuterungen zu den Gruppen ganz am Ende.

    http://www.hochschulstart.de/fileadm...aetter/m08.pdf

    Besondere berufliche Gründe:
    "Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die
    berufliche Situation dadurch erheblich verbessert
    wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium
    sinnvoll ergänzt. Dies ist der Fall, wenn die
    durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem Erststudium
    angestrebte Tätigkeit als Kombination zweier
    studiengangspezifischer Tätigkeitsfelder anzusehen
    ist, die im Regelfall nicht bereits von Absolventen
    einer der beiden Studiengänge wahrgenommen
    werden kann, und der Betroffenen nachweisbar diese
    Tätigkeit anstrebt. "

    Sonstige berufliche Gründe
    "Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das
    Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen
    Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum
    Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder
    um die Einsatzmöglichkeiten der mithilfe des Erststudiums
    ausgeübten Tätigkeit zu erweitern, erforderlich
    ist."

    Also etwa "Ist das Zweitstudium für einen bestimmten, konkreten Beruf notwendig?" oder "willst du deine Chancen gegenüber anderen einfach verbessern?"



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  3. #8
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    26.04.2013
    Beiträge
    538
    ah ja, Danke. dann kommt das ja so ungefähr hin mit den besonderen beruflichen Gründen, nicht wahr?



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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von jan_mediklin Beitrag anzeigen
    Vielleicht ist ja ein besonderer beruflicher Grund, wenn du angibst, dass du MKG machen willst.
    Das wäre sogar ein "zwingender" Grund (9 Punkte).



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  5. #10
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    Du musst mit MKG argumentieren, ansonsten wäre es einfach nur ein Berufswechsel und das wird nicht gefördert. Aber Zahnis sind da in einer guten Ausgangslage, wenn das Examen nicht zu schlecht wird. Keiner fragt später, ob du wirklich MKG machst.

    Wie war dein Abi? Wenn du einfach nur Medizin machen willst und nicht MKG, könntest du dich ja auch ganz normal zum 1. Semester bewerben.



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