Überstunden ohne Ausgleich - Teil 2
Gastartikel Westfälisches Ärzteblatt
Klaus Dercks, Ärztekammer Westfalen Lippe
Überstunden ohne Ausgleich - Teil 2
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Viele Kliniken mögen dies nicht sehen – eine Dokumentation von Überstunden ist längst nicht überall üblich, nur 62 Prozent der Befragten zeichnen ihre Mehrarbeit für den Arbeitgeber auf. Dabei erweisen sich Klinikleitungen als kreativ im Umgang mit diesen Daten. „Alle Überstunden auf dem Zeitkonto, die 30 überschreiten, werden am Ende jedes Monats gekappt“, berichtet ein Arzt. „Überstunden am aktuellen Tag werden bis auf zehn Stunden gekappt, sodass auf dem Papier die Arbeitszeitregelung erfüllt ist“, erlebt ein anderer regelmäßig. In manchen Häusern dürfen nur nichtärztliche Mitarbeiter ihre Mehrarbeit dokumentieren. Und in einigen Kliniken mag man den Ärzten die Zeitdokumentation nicht auch noch zumuten: „Arbeitszeiterfassung darf nicht direkt vom Mitarbeiter eingegeben werden, nur durch die Oberärztin. Eingaben und Vorgaben der Mitarbeiter differieren.“ Dabei würde dieses Quantum Bürokratie den Kohl auch nicht mehr fett machen, findet eine Ärztin: „Überstunden sollten wie BQS-Daten verpflichtend erfasst werden.
„Teilzeit ist ein Hohn“
Besonders problematisch wird die Situation, wenn für Ärztinnen Familie und Beruf zusammenkommen. „Teilzeit ist ein Hohn“, bringt es eine Kollegin auf den Punkt. Arbeitswochen unter 30 Stunden seien in der Klinik nicht realisierbar – „das ist nicht familienkompatibel.“
Vielleicht könnte ein „Überstundenbeauftragter“ die Situation entspannen helfen? Es käme auf einen Versuch an – denn 84 Prozent aller Befragten gaben an, an ihrem Haus sei ein solches Amt nicht eingerichtet. In den meisten Krankenhäusern ist für Ärzte noch nicht einmal eine systematische Arbeitszeiterfassung vorgesehen. Gerade 39 Prozent der Befragten gaben an, mit einem Zeiterfassungssystem zu arbeiten.
Verstöße gegen das Gesetz werden nur selten angezeigt
Wie steht es mit der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes? Mehr als zwei Drittel der Befragungsteilnehmer gab an, in ihrem Krankenhaus habe es Verstöße gegen das Gesetz gegeben. Doch nur gut ein Zehntel von ihnen berichtete, dass diese Verstöße auch angezeigt worden seien. Noch seltener wurden die Gründe für den Verstoß abgestellt. Nicht einmal sechs Prozent derer, die Verstöße beobachtet hatten, konnten angeben, dass die Gründe für die Regelwidrigkeit beseitigt worden seien.